AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
PR-Agentur ELBFAKTOR – Agentur für Kommunikation

1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke von ELBFAKTOR und ihres Geschäftsbereiches in den Bereichen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Events, Neue Medien und Corporate Publishing. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von ELBFAKTOR entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Umsetzungsvorschlägen und den Einzelaufträgen.

1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden jeder Art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern von ELBFAKTOR gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht von ELBFAKTOR schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von ELBFAKTOR schriftlich anerkannt sind.

1.3 ELBFAKTOR ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Anbieter als genehmigt.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von ELBFAKTOR sind freibleibend. ELBFAKTOR hält sich 6 Wochen an ein von ELBFAKTOR abgegebenes Angebot gebunden.

2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienstleistung, gestalterische Tätigkeit, Beratungstätigkeit oder Werbeschaltung jeder Art, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Aufträge des Vertragspartners von ELBFAKTOR gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ELBFAKTOR als angenommen, sofern dies ELBFAKTOR nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass ELBFAKTOR den Auftrag annimmt. ELBFAKTOR behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen von ELBFAKTOR ersetzen einen Auftrag des Vertragspartners, wenn nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird.

2.4 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. ELBFAKTOR ist berechtigt, von den Werbagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

2.5 Der Werbeauftrag im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- oder Kommunikationsdiensten, dem Internet sowie in gedruckter Form, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGB sowie die aktuelle Preisliste oder das abgegebene Angebot von ELBFAKTOR, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Alle in Preislisten, Prospekten und Produktbeschreibungen sowie Angeboten gemachten Angaben sind stets freibleibend und verlieren mit der Veröffentlichung neuer Preislisten oder Abgabe neuer Angebote ihre Gültigkeit. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die AGB für das betreffende Medium entsprechend. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehrerer der genannten Elemente bestehen:

– aus einem Bild und/oder Text,
– aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Videos, Banner),
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels
einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten
herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)
– aus einer Annonce in einem Printmedium oder auf den eigenen
Produkten von ELBFAKTOR (Webauftritt, Flyer, Zeitung, Broschüren usw.)

2.6 ELBFAKTOR beteiligt sich an Ausschreibungen oder Wettbewerbspräsentationen nur dann, wenn die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Präsentation angemessen honoriert werden. Hierzu zählen durchzuführende Recherchen, Entwicklung und Planung von Ideen, strategische Überlegungen und Empfehlungen sowie Ausarbeitungen von Vorschlägen zur Durchführung.
Kostenlose Leistungen, mit dem Ziel einer späteren Auftragserteilung oder Vergütung, werden nicht oder nach vorheriger Absprache erbracht. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch ELBFAKTOR sowie deren Vorstellung werden deshalb grundsätzlich in Rechnung gestellt.
An Demonstrationsversionen und Angebotsunterlagen behält sich ELBFAKTOR Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln.

3 Leistungen

3.1 Die von ELBFAKTOR zu erbringenden Leistungen und Ziele werden im Einzelnen in einer gesonderten, zwischen dem Auftraggeber und ELBFAKTOR zu treffenden Vereinbarung oder im vom Auftraggeber bestätigten Angebot festgeschrieben bzw. ergeben sich aus der Erteilung des Auftrages (z.B. gemäß Formularantrag). ELBFAKTOR erbringt die Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Vertragspartners. ELBFAKTOR verpflichtet sich aufgrund der Treuebindung gegenüber dem Vertragspartner zu einer objektiven, auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtete Beratung sowie, wenn notwendig, einer dementsprechenden Auswahl Dritter für die Vertragserfüllung. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch ELBFAKTOR unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners.

3.2 Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von ELBFAKTOR schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. ELBFAKTOR bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Vertragspartner allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er ELBFAKTOR eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnbescheides an ELBFAKTOR. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ELBFAKTOR. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von ELBFAKTOR – entbinden ELBFAKTOR jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine nachträgliche objektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung von der PR-Agentur ELBFAKTOR zur Folge haben, wird die PR-Agentur ELBFAKTOR von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine Gegenleistung.

3.3 ELBFAKTOR kann die Leistungen nur dann ordnungsgemäß erbringen, wenn der Vertragspartner im notwendigen Umfang mitwirkt. Dieser ist verpflichtet, auf Verlangen von ELBFAKTOR in angemessenem Umfang alle Informationen zu beschaffen, die zur Bearbeitung der Leistungen und zur Zielerreichung erforderlich sind. Der Vertragspartner von ELBFAKTOR wird notwendige Daten zeitgerecht und in grundsätzlich digitaler Form zur Verfügung stellen.

3.4 Für die rechtzeitige Lieferung der projektbezogenen Informationen oder Werbemitteltexte sowie einwandfreier Druckvorlagen und zurückgesandter Probeabzüge spätestens bis zum jeweiligen Annahmeschlusstermin ist der Auftraggeber verantwortlich. Wenn nicht sofort erkennbare Mängel der Vorlagen erst beim Verarbeiten deutlich werden, so entfallen Gewährleistungsansprüche jeder Art wegen ungenügender Darstellung. ELBFAKTOR gewährleistet die technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige lediglich gemäß üblicher Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, der verwendeten Papierqualität bzw. der technischen Möglichkeiten. Die Pflicht von ELBFAKTOR zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verwendung. Kosten von ELBFAKTOR für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

3.5 Soweit ELBFAKTOR dem Vertragspartner Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit ELBFAKTOR keine Korrekturaufforderung erhält, der Vertragspartner nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert. Zum anderen, wenn der Vertragspartner das Projekt oder beispielsweise die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder ELBFAKTOR damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von ELBFAKTOR erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

3.6 Die ELBFAKTOR vom Vertragspartner benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

3.7 Zudem stellt der Vertragspartner ELBFAKTOR die Gewährleistung von ausreichenden Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht sicher. Der Vertragspartner sorgt für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter sowie für ausreichende Rechnerkapazitäten, wie Speicherplatz, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten. Sollte ELBFAKTOR eine Testumgebung (Hardware und auf die Leistungserstellung abgestimmte Software) benötigen, so stellt der Vertragspartner diese uneingeschränkt zur Verfügung.
Der Vertragspartner ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von ELBFAKTOR, wie z.B. einer Website, auftreten, wird der Kunde ELBFAKTOR unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, e-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichtet.

3.8 Soweit nicht anders vereinbart, kann ELBFAKTOR zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.

3.9 Gewinnspiele: Der Auftraggeber stellt der PR-Agentur ELBFAKTOR für die Umsetzung von Gewinnspielen und Verlosungen Sachpreise oder Gutscheine zur Verfügung. Für die Übergabe der Preise an die entsprechenden Gewinner ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Auftraggeber verantwortlich. Die entsprechenden Kontaktdaten der Gewinner werden dem Auftraggeber von der PR-Agentur ELBFAKTOR mitgeteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ELBFAKTOR von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei Nichtaushändigung der Preise seitens des Auftraggebers entstehen.

4 Nutzungsbedingungen für den Presse- und Medienservice der PR-Agentur

4.1 Geschäftsgegenstand von ELBFAKTOR ist die auftragsbezogene Erstellung, Verarbeitung und Übermittlung von Pressetexten via E-Mail, Post oder Fax. Ferner werden journalistische Dienstleistungen und Produkte Dritter angeboten.

4.2 Für die verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Nachrichtengeber verantwortlich; er hat sein Material (Fotos, Bilder, Grafiken, Logos, Broschüren, Flyer, Kataloge sowie Audio- und Videomaterial) frei von Rechten Dritter zu liefern und ELBFAKTOR von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von Presseinformationen ergeben, haftet ELBFAKTOR nicht. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens ELBFAKTOR keine Haftung übernommen werden. ELBFAKTOR hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangenen Texte seinerseits überprüft, bearbeitet und veröffentlicht. ELBFAKTOR übernimmt daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen. ELBFAKTOR übernimmt ebenso keine Gewährleistung für die Freischaltung in Presseportalen oder Pressediensten; für die Freischaltung und Veröffentlichung sind ausschließlich die entsprechenden Betreiber verantwortlich.

4.3 Grundsätzlich ist ELBFAKTOR um schnellstmögliches Erstellen und Verbreiten der Texte bemüht. In der Regel werden eingesandte Texte innerhalb kürzester Zeit verarbeitet und versandt. ELBFAKTOR übernimmt keinerlei Haftung für Zeitverzögerungen, insbesondere hervorgerufen durch technische-, oder serverbedingte Ausfälle. Diese liegen außerhalb des Einflusses. Ist die Mitteilung versandt, besteht kein Rückforderungsanspruch mehr. Die Haftung ist u.a. ausgeschlossen bei: zeitlichen Verzögerungen Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen, Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dienste notwendiger Nachbearbeitung der eingereichten Texte durch ELBFAKTOR.

ELBFAKTOR kann Meldungen nicht versenden, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B. wenn die Aussendungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, gegen Ethik und gegen Sitte und Ordnung verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder wenn Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung, einem Pressetermin oder Veranstaltungshinweis entsprechen. Stellungnahmen von politischen Extremisten oder anderen Organisationen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, werden nicht von ELBFAKTOR an die Medien weitergegeben, ebenso wie Stellungnahmen von Einzelpersonen. Außerdem behält sich ELBFAKTOR vor, werbelastige Texte ohne Informationsgehalt für den Versand abzulehnen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Verbreitung der eingelieferten Texte. ELBFAKTOR ist berechtigt, Texte insbesondere Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt, zu korrigieren und im Umfang zu kürzen.

4.4 Die Medienadressen werden zum Versand durch ELBFAKTOR genutzt. Sie sind nicht verkäuflich und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.

4.5 Grundlage der Abrechnung ist der aktuelle Preis/Honorar bei Auftragserteilung gem. Preisliste oder Angebot von ELBFAKTOR. Leistungen werden unmittelbar mit Vertragsabschluss oder nach Auftragsbuchung erbracht. ELBFAKTOR ist allerdings berechtigt, Leistungen unmittelbar nach Auftragseingang zu erbringen. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB wird ein Zeitraum von vierzehn Tagen angenommen. Der Versand der gebuchten Pressemitteilung erfolgt, wenn nicht anders gewünscht, schnellstmöglich nach Auftragseingang.

4.6 Laufzeit und Kündigung für Dienste und Produkte richten sich grundsätzlich nach gesonderten vertraglichen Regelungen. Der Vertrag über die Nutzung der PR-Leistungen eines gewählten PR-Paketes (z.B. “Basis”, “Profi”, “Exklusiv” oder ein individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Paketes) mit monatlichen Dienstleistungen der PR-Agentur zum monatlichen Festpreis wird jeweils gesondert abgeschlossen, besitzt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten und verlängert sich nach den Bedingungen des Vertrages entsprechend automatisch um weitere 3 Monate bzw. die im Vertrag separat angegebene Zeit, sofern nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als ein solcher wichtiger Grund gilt insbesondere: a) die Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des jeweiligen Nutzers bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahren sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse oder b) der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB oder c) wenn der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung über einen Zeitraum von zwei Monaten in Verzug kommt.

4.7 ELBFAKTOR ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach Maßgabe von § 28 Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten der Auftraggeber/Teilnehmer, insbesondere die bei der Anmeldung abgefragten Teilnehmerdaten, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Erfüllung des Auftrages wie z.B. Anschrift, Telefon und E-Mail weiterzuleiten. Es ist ELBFAKTOR gestattet, seine Kunden unter dem Punkt Referenzen zu erwähnen. Kooperationspartner oder Partnerfirmen werden ausschließlich nur nach deren Zustimmung genannt. Über den beschriebenen Umfang hinaus wird ELBFAKTOR personenbezogene Daten nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat, oder ELBFAKTOR wäre aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet.

5 Honorar, Verrechnung und Zahlungsbedingungen

5.1 Maßgebend sind die in der aktuellen Preisliste oder im Angebot von ELBFAKTOR genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, Aufwandsentstehung für Lizenzen, in Auftrag gegebene Recherchen, Testdienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie Dienstleistungen, die aufgrund eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, außerhalb der Geschäftszeiten erbracht werden.
Die Auslagen von ELBFAKTOR, die im Rahmen der Durchführung entstehen, werden gemäß der aktuellen Preisliste – auf Wunsch auch gegen Nachweis – abgerechnet, falls keine Pauschale vereinbart wurde. Zu den Auslagen gehören z.B. Kosten für Vervielfältigungen/Kopien, anfallende Porto-, Telefon-, Telefax- und Onlinegebühren, Botenfahrten/Transportkosten, Fahrtkosten und Spesen bei Reisen, Kosten der Dokumentation, Versicherungen usw.

5.2 ELBFAKTOR behält sich das Recht vor, mit den beauftragten Dritten marktübliche und vom Auftraggeber zu übernehmende Provisionen zu vereinbaren. Sach- und Fremdkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Hierzu zählen alle Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen. ELBFAKTOR unterscheidet dabei nach Sach- und Fremdkosten, zusätzlichen Handlingkosten und Durchlaufkosten.

Fremdkosten, die bei Herstellungsarbeiten (z.B. Repro-, Lithografie- und Druckkosten) entstehen, werden – auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen – mit einer Provision in Höhe von 7,5 Prozent für die erbrachten Leistungen Dritter sowie Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten). Das Handling kann ggf. auch nach Zeitaufwand berechnet bzw. mit dem Grundhonorar pauschal abgegolten werden.
Sonstige Fremdkosten oder Kosten von Zusatzleistungen, z.B. für die Nutzung von Ausschnittdiensten, Veranstaltungskosten, Lizenzgebühren, Honorare für Modelle oder Freelancer, Rechtsberatungen, Versicherungen usw. werden – auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen – als Durchlaufkosten gegen Nachweis weiterberechnet. ELBFAKTOR ist gegebenenfalls berechtigt, Vorauszahlungen vom Vertragspartner hierfür in Rechnung zu stellen.

5.3 Für sämtliche Eigen- oder Fremdleistungen, die über eine vereinbarte Pauschalvergütung hinausgehen, erstellt ELBFAKTOR vor Arbeitsbeginn einen Kostenvoranschlag für die jeweils zu erbringende Leistung, der vom Vertragspartner zu genehmigen ist. Der Kostenvoranschlag enthält mindestens etwa anfallende Einzelleistungen, zu erwartende Fremdleistungen sowie Auslagen. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Voraussichtliche Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnisnahme des verteuernden Umstandes angezeigt, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Umstand selbst verursacht.
Fremd- und Nebenkosten sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von ELBFAKTOR zum Zweck der Anpassung an die Belange des Vertragspartners kann ELBFAKTOR den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit ELBFAKTOR auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hingewiesen hat.

5.4 Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung der aktuellen Preisliste vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittrecht für von ELBFAKTOR bestätigte Aufträge zu. Das Rücktrittrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich den Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die aktuelle Preisliste zu halten.
Nachlässe entfallen insoweit, wie der Auftraggeber vereinbarte Werbemittel, wie beispielsweise Flyer oder Coupons, nicht abnimmt, außer wenn Nichterfüllung von ELBFAKTOR zu vertreten ist.

5.5 Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von ELBFAKTOR für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB wird ein Zeitraum von vierzehn Tagen angenommen.

Monatliche Vergütungen sind bei langfristigen Verträgen monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Rechnungsstellung fällig. Sonstige Vergütungen werden mit der Erbringung der Leistung fällig und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

5.6 Bei Projekten kann ELBFAKTOR 50% der Angebotssumme bei Auftragserteilung in Rechnung stellen. Die restlichen 50% werden nach Abnahme bzw. Abschluss der Leistungen fällig. Der Vertragspartner muss damit rechnen, dass ELBFAKTOR Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung, wie Mahnkosten, entstanden, so kann ELBFAKTOR Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

5.7 Ändert oder bricht der Vertragspartner vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird dieser ELBFAKTOR alle angefallenen Kosten ersetzen und ELBFAKTOR von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

5.8 Bei Zahlungsverzug kann ELBFAKTOR Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist ELBFAKTOR berechtigt, für die erste Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EURO und für die zweite und letzte Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EURO zu erheben. Kommt der Vertragspartner nach dem Mahnverfahren mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann ELBFAKTOR das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Auch nach Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.

6 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Referenznachweise

6.1 Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen, sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei ELBFAKTOR, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden. Der Vertragspartner erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von ELBFAKTOR im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, sowie diese Rechtseinräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf es grundsätzlich einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

6.2 Der Auftraggeber überträgt ELBFAKTOR für die an die Agentur übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfanges. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Druck- sowie Online-Medien.

6.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt ELBFAKTOR von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird ELBFAKTOR von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ELBFAKTOR nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

6.4 Erbringt ELBFAKTOR Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von ELBFAKTOR. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, ELBFAKTOR über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. ELBFAKTOR nimmt für Websites auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die ELBFAKTOR keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. ELBFAKTOR kann dem Vertragspartner die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers zusätzlich mit einem Service-Aufschlag von 7,5% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. ELBFAKTOR behält sich zudem vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.

6.5 Werden zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) herangezogen, wird ELBFAKTOR die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang dem Vertragspartner einräumen. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass der von ihm zur Verfügung gestellte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt ELBFAKTOR von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.

6.6 Will der Vertragspartner von ELBFAKTOR gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner von ELBFAKTOR gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, es sei denn, sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von ELBFAKTOR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt ELBFAKTOR, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

6.7 Vorschläge des Vertragspartners oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. ELBFAKTOR geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

6.8 Alle Verteiler sind grundsätzlich Eigentum von ELBFAKTOR. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Alle Leistungen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von ELBFAKTOR.

6.9 Der Vertragspartner räumt ELBFAKTOR bei der Erstellung einer Präsentation oder Webpräsenz das Recht ein, das Logo von ELBFAKTOR und ein Impressum in die Website des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von ELBFAKTOR zu verlinken. Der Vertragspartner wird zudem alle Schutzvermerke, wie Copyrighthinweise und andere Rechtsvorbehalte, unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
ELBFAKTOR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken in üblicher Form als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ELBFAKTOR zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Bei Veröffentlichungen, die von ELBFAKTOR vorgenommen werden, ist ELBFAKTOR berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen/ Designern zu unterlassen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/ Designern zu treffen. Ist ein Kooperationspartner mit dem Erstellen der Webseite betraut, haftet dieser für Mängel und Schäden, die die Ausführung des Projekts beeinträchtigen.

6.10 ELBFAKTOR behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, – auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen – zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Website von ELBFAKTOR. Zudem kann ELBFAKTOR die erbrachten Leistungen, Fotos, Videos, Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen. ELBFAKTOR ist weiterhin berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

7 Gewährleistung und Haftung

7.1 ELBFAKTOR leistet dem Vertragspartner Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur insoweit von ELBFAKTOR gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von ELBFAKTOR handelt, und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckereien, Journalisten, Medien, Veranstalter etc.) abhängt.

7.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ELBFAKTOR beruhen. ELBFAKTOR haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Zudem besteht keine Haftung von ELBFAKTOR für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschaden oder entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7.3 ELBFAKTOR gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Kommunikations- oder Werbemittels. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Kommunikationsmittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

7.4 Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die ELBFAKTOR nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Providern, Druckereien), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von ELBFAKTOR bestehen.

Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine nachträgliche objektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung von der ELBFAKTOR zur Folge haben, wird ELBFAKTOR von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine Gegenleistung.

7.5 Für den Inhalt einer Anzeige, eines PR-Textes oder sonstiger durch den Auftraggeber freigegebener Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt ELBFAKTOR keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die ELBFAKTOR zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt ELBFAKTOR keinerlei Haftung.
ELBFAKTOR ist nach dem Rechtsberatungsgesetz gehindert, rechtliche Auskünfte zu erteilen. Die rechtliche Absicherung des Auftraggebers kann nur von Personen erfolgen, die nach dem Rechtsberatungsgesetz zu rechtlichen Auskünften berechtigt sind. Muster und Beispiele von ELBFAKTOR haben deshalb nur empfehlenden Charakter ohne Absicherung der rechtlichen Zulässigkeit. Der Auftraggeber hält ELBFAKTOR von allen eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen frei. Er trägt die Kosten einer durch seine Anzeige verursachten Gegendarstellung nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife.

7.6 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts sind nicht Aufgabe von ELBFAKTOR. ELBFAKTOR haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird ELBFAKTOR von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber ELBFAKTOR von der Haftung frei.
Zudem haftet ELBFAKTOR dafür, dass im Rahmen von Maßnahmen des Vertrages Informationen über den Auftraggeber nur im autorisierten Umfang und mit autorisiertem Inhalt weitergegeben werden.

7.7 Der Versand von Unterlagen oder der erstellten Werbeträger erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von ELBFAKTOR erfolgt. ELBFAKTOR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

7.8 Die Verantwortung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

7.9 ELBFAKTOR ist befugt, nicht zurückgeforderte Vorlagen nach Ablauf von 12 Monaten zu vernichten. Bei etwaigem Verlust haftet ELBFAKTOR nur im Falle grober Fahrlässigkeit.

7.10 Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass die ELBFAKTOR -Gewährleistung sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer) auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Serviceleistungen im Rahmen der Vertragsleistungen erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch ELBFAKTOR nicht garantiert wird.

7.11 ELBFAKTOR bemüht sich um eine konstante Verfügbarkeit der Online-Dienste Dritter. Für geplante Wartungsarbeiten sowie sämtliche Ausfälle außerhalb des Einflussbereiches von ELBFAKTOR (Netzbetreiber, Anbieterrechner usw.) haftet ELBFAKTOR jedoch nicht.

7.12 Der Auftraggeber stellt ELBFAKTOR für die Umsetzung von Gewinnspielen und Verlosungen Sachpreise oder Gutscheine zur Verfügung. Für die Übergabe der Preise an die entsprechenden Gewinner ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Auftraggeber verantwortlich. Die entsprechenden Kontaktdaten der Gewinner werden dem Auftraggeber von ELBFAKTOR mitgeteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ELBFAKTOR von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei Nichtaushändigung der Preise seitens des Auftraggebers entstehen.

8 Kündigung

8.1 Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Widerruf und Storno gelten auch bei Daueraufträgen als Kündigung.

8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektsabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektsabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

9 Zurückbehaltungsrecht

9.1 Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen von ELBFAKTOR hat ELBFAKTOR ein Zurückbehaltungsrecht. Ausgelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages Eigentum von ELBFAKTOR.

9.2 Nach Abschluss der Arbeiten von ELBFAKTOR und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag werden alle Unterlagen auf Wunsch herausgeben, die ELBFAKTOR aus Anlass der Auftragsausführung übergeben wurden. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

9.3 Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen seitens ELBFAKTOR erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon 1 Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

10 Geheimhaltung, Diskretionspflicht und Datenschutz

10.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen der anderen Vertragspartei und deren Repräsentanten sowie der mit ihnen verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Die Parteien stehen dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten Unternehmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt sowohl während der Dauer des Vertrages als auch über die Dauer des Vertrages hinaus.

10.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Sie verpflichten alle von Ihnen zur Durchführung der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschrift.

11 Hinweis zur Künstlersozialkasse (im folgendem KSK genannt)

11.1. Wer Leistungen verwertet, die von selbstständigen Künstlern und Publizisten erbracht werden, ist zur Meldung bei der Künstlersozialkasse verpflichtet. Verwerter müssen die Höhe der in einem Jahr an selbstständige Kreative entrichteten Honorare bis zum 31. März des Folgejahres der KSK melden. Zur Klärung der Abgabepflicht schauen Sie bitte unter http://www.kuenstlersozialkasse.de oder setzen sich mit der KSK in Verbindung. Ein Teil der Leistungen der PR-Agentur ELBFAKTOR könnte unter die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse fallen.

11.2. Nicht nur die „klassischen“ Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen sind nach §25 KSVG an die Künstlersozialkasse abgabepflichtig. Die Abgabepflicht trifft nach §25 Abs. 1 Satz 2 KSVG vielmehr alle Unternehmen, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten vergeben.

11.3. Da ELBFAKTOR die mögliche Abgabepflicht des Auftraggebers grundsätzlich nicht überprüft, liegt die Beitragszahlung allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Finanzielle (Rück-)Forderungen des Auftraggebers in Bezug zum KSK-Beitrag können von ELBFAKTOR daher nicht berücksichtigt werden.

12 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und ELBFAKTOR gilt das deutsche Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Hamburg/Schleswig-Holstein vereinbart. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg/Schleswig-Holstein der Gerichtsstand. ELBFAKTOR ist auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Diese AGB treten mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft und ersetzen alle vorherigen.

Trittau, 1.1.2020